Das VBAR-Gesetz – das Gesetz zur Klärung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen und arbeitsrechtlichen Rechtsvermutungen – wurde am 7. Juli 2025 der niederländischen Zweiten Kammer vorgelegt. Voraussichtlich wird es am 1. Juli 2026 in Kraft treten, sofern der Gesetzentwurf rechtzeitig sowohl von der Zweiten als auch von der Ersten Kammer verabschiedet wird. Das Gesetz soll die Unklarheiten in Bezug auf Scheinselbstständigkeit beseitigen und einen Bewertungsrahmen für Arbeitsverhältnisse bieten.
Was regelt das VBAR-Gesetz?
Das neue VBAR-Gesetz löst das alte Gesetz über die Deregulierung der Beurteilung der Arbeitnehmer-Arbeitgeberbeziehungen ab und und führt einen klaren Bewertungsrahmen ein. Die zentrale Frage dabei lautet: Arbeitet jemand „im Dienst” Ihrer Organisation?
Um dies beurteilen zu können, betrachten die Steuerbehörde und das Gericht zwei Elemente:
- A-Element (Arbeitnehmerstellung): Weisungen, Kontrolle, Einbettung in die Organisation, Arbeit neben festangestellten Mitarbeitern.
- S-element (Selbständigkeit): Eigenes Risiko, eigene Kunden, Investitionen, selbstständige Ausführung, befristeter Einsatz.
Überwiegt das A-Element, liegt ein Arbeitsvertrag vor – auch wenn ein Vertrag für Soloselbständige abgeschlossen wurde.
Rechtsvermutung bei niedrigen Stundensätzen
Verdient ein Selbstständiger weniger als etwa 36 € pro Stunde? Dann gilt automatisch die Rechtsvermutung der Arbeitnehmerstellung. Sie müssen dann nachweisen, dass kein Autoritätsverhältnis vorliegt. Umso wichtiger ist es deshalb, Ihre Vereinbarungen und Arbeitsweise genau zu dokumentieren.
Rechtsprechung: Deliveroo und Uber als Warnung
Der Hohe Rat der Niederlande – das oberste Gericht in den Niederlanden – entschied 2023, dass Deliveroo-Lieferanten trotz ihres Selbstständigenstatus tatsächlich Arbeitnehmer waren. 2025 folgte das Uber-Urteil, in dem die Bedeutung des externen Unternehmertums bestätigt wurde: Mehrere Auftraggeber, eigenes Marketing und Investitionen zählen genauso schwer wie Weisungsbefugnis und Einbettung.
Das VBAR-Gesetz übernimmt diese Erkenntnisse und stuft das Unternehmertum als vollwertiges Kriterium ein.
Achtung: Das Übergangsjahr endet am 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2025 ist das Moratorium für die Durchsetzung beendet: Die Steuerbehörde geht wieder gegen Scheinselbstständigkeit vor. Das aktuelle Jahr gilt als Übergangszeitraum, der jedoch am 1. Januar 2026 endet. Danach gibt es keine Aufschübe mehr: Das VBAR-Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft und gilt dann unmittelbar für alle laufenden und neuen Verträge.
Abwarten ist keine Option. Die Steuerbehörde prüft nicht nur Ihre Verträge, sondern vor allem Ihre Vorgehensweise in der Praxis. Wenn die tatsächlichen Umstände den Verträgen nicht entsprechen, riskieren Sie Nachzahlungen, Geldstrafen und Imageschäden.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?
Sie müssen jetzt handeln:
- Aktualisieren Sie Ihre Verträge;
- Bringen Sie die Praxis mit den Verträgen in Einklang;
- Dokumentieren Sie Stundensätze, Arbeitszeiten und Zuständigkeiten;
- Erkennen und begründen Sie Unternehmertun, wo es vorhanden ist.
Wer dies zeitnah tut, vermeidet Nachzahlungen, Geldstrafen und rechtliche Diskussionen.
Möchten Sie wissen, ob Ihre Selbstständigenverträge den Anforderungen entsprechen?
Wir helfen Ihnen gerne mit einem VBAR-Scan Ihrer aktuellen Verträge und Arbeitsweise weiter. So erfahren Sie, wo Sie stehen und was Sie ändern müssen. Vorbeugen ist besser als heilen, kontaktieren Sie uns daher noch heute!