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Steuerpflicht in den Niederlanden (Holland)?

Wenn Sie nicht in den Niederlanden (Holland) wohnen, können Sie dennoch unter Umständen in den Niederlanden einkommensteuerpflichtig sein. Dies kann der Fall sein, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten oder wenn Sie Einkommen in oder aus den Niederlanden beziehen. Wenn Sie ein oder mehrere zu versteuernde Einkommen in den Niederlanden haben, werden Sie dort als beschränkt steuerpflichtig betrachtet. Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie im Prinzip über das niederländische Einkommen in den Niederlanden Einkommensteuer zahlen. Sie müssen aber nicht in allen Fällen in den Niederlanden auf diese Einkünfte Steuern zahlen. Es ist möglich, dass auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat.

Wahlmöglichkeit zur unbeschränkten Steuerpflicht

Sie haben die Möglichkeit in den Niederlanden als unbeschränkt steuerpflichtig betrachtet zu werden. Dies bedeutet, dass nicht nur Ihr niederländisches Einkommen, sondern Ihr gesamtes Welteinkommen die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer ist. Diese Wahlmöglichkeit kann interessant sein, wenn Ihr(e) Partner(in) kein oder ein niedriges Einkommen hat oder wenn Sie bestimmte Abzugsposten haben, wie z.B. Hypothekzinsen für die Eigentumswohnung, Krankenkosten oder Studienkosten. Diese Abzugsposten können zu einer geringeren niederländischen Einkommensteuer führen. Die Wahlmöglichkeit bedeutet nicht, dass Sie wählen können, wo Sie Ihre Steuern zahlen. Dies wird nämlich durch internationale Regelungen vorgeschrieben. Sie bleiben also auch in Ihrem Wohnsitzland steuerpflichtig. In sofern in Ihrem Welteinkommen unterm Strich ein positives ausländisches Einkommen inbegriffen ist, gibt es einen Abzug im Rahmen der Doppelbesteuerung. Sie bezahlen also nicht zwei mal Steuern über denselben Betrag.

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