Das Jahresende ist in Sicht – ein guter Zeitpunkt, um Ihr Handlungsbedarf im Bereich Steuern und Recht in den Niederlanden zu prüfen. Während manche Angelegenheiten in diesem Jahr noch in Angriff genommen werden sollten, können andere besser auf 2026 verschoben werden. Einige wichtige Änderungen in den niederländischen Gesetzen und Vorschriften bedürfen auf jeden Fall Ihrer Aufmerksamkeit. Wir haben die wichtigsten Steuer- und Rechtstipps hier für Sie zusammengefasst.
RECHTSTIPPS
Bereiten Sie sich jetzt auf das Inkrafttreten des VBAR-Gesetzes vor
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in den Niederlanden das VBAR-Gesetz zur Klärung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen in Kraft und die Steuerbehörde wird wieder vollständig gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen. Das VBAR-Gesetz führt klare Kriterien für das Unternehmertum ein, eine Rechtsvermutung der Arbeitnehmerstellung bei niedrigen Stundensätzen unter 36 € und die Möglichkeit von Bußgeldern und Nachforderungen bei Scheinselbstständigkeit.
Tipp: Handeln Sie jetzt und überprüfen Sie, ob Ihre Verträge auch der tatsächlichen Arbeitssituation entsprechen. So vermeiden Sie Nachzahlungen, Bußgelder und juristische Diskussionen.
Überprüfen Sie Ihre Regelungen für flexible Arbeitnehmer
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit für flexible Arbeitnehmer haben Zeitarbeitskräfte und andere flexible Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2026 Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie Festangestellte, die die gleiche Arbeit verrichten. Ziel ist es, den Unterschied zwischen flexiblen und festangestellten Mitarbeitern zu verringern und Scheinkonstruktionen zu verhindern. Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass Ihre Vergütungspolitik transparent gestaltet sein muss und dass Vertragsvereinbarungen mit Zeitarbeitsfirmen möglicherweise angepasst werden müssen.
Tipp: Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Arbeitsbedingungen, stimmen Sie diese mit Ihren Dienstleistern ab und sorgen Sie dafür, dass Flexarbeiter die gleichen Rechte erhalten. So vermeiden Sie Ansprüche oder Sanktionen.
Aktualisieren Sie Ihr Gehalts- und Personalbudget – Änderungen des Mindestlohns 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in den Niederlanden wird zum 1. Januar 2026 erneut angehoben. Es wird erwartet, dass dies einem Monatslohn von etwa 2.150 € bei einer Vollzeitbeschäftigung entspricht, also 13,00 € bis 14,30 € pro Stunde. Auch die Mindestlöhne für Jugendliche und Teilzeitbeschäftigte werden angepasst. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Lohnkosten haben, insbesondere in Branchen mit vielen Niedriglohnstellen. Auch indirekte Kosten wie Rentenbeiträge und Urlaubsgeld steigen entsprechend.
Tipp: Aktualisieren Sie das Gehalts- und Personalbudget. Entscheiden Sie, ob Preisanpassungen, Produktivitätssteigerungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind, um die höheren Kosten auszugleichen.
Überprüfen Sie ruhende Arbeitsverhältnisse – Ausgleich des Übergangsgeldes bei Arbeitsunfähigkeit eingeschränkt
Derzeit können Arbeitgeber die bei einer Kündigung nach zweijähriger Krankheit fällige Ausgleichszahlung vom UWV erstattet bekommen. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt diese Ausgleichsregelung für Arbeitgeber mit mehr als 25 Mitarbeitern. Für kleine Unternehmen bleibt die Regelung jedoch bestehen. Das bedeutet, dass größere Unternehmen die Kosten bei einer Kündigung aufgrund von langfristiger Arbeitsunfähigkeit selbst tragen müssen.
Tipp: Überprüfen Sie Ihren Personalbestand auf ruhende Arbeitsverhältnisse. Beenden Sie gegebenenfalls ein Arbeitsverhältnis noch vor dem 1. Juli 2026, damit die Ausgleichsregelung noch in Anspruch genommen werden kann.
Stellen Sie Mitarbeitern eine Übersicht verbleibender Urlaubstage bereit
Gesetzliche Urlaubstage verfallen sechs Monate nach dem Kalenderjahr, in dem der entsprechende Anspruch auf diese Tage entstanden ist. Zum 1. Juli 2026 verfallen somit die gesetzlichen Urlaubstage, die im Jahr 2025 angesammelt wurden. Für übergesetzliche Urlaubstage gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Bitte beachten Sie: Nach ständiger Rechtsprechung müssen Sie Ihre Mitarbeiter aktiv auf ihre verbleibenden Urlaubstage und die Verfallsfrist hinweisen, sonst verfallen und verjähren diese nicht.
Tipp: Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden im Januar eine Übersicht der aus 2025 verbleibenden Urlaubstage bereit und informieren Sie sie darüber, dass die gesetzlichen Urlaubstage zum 1. Juli verfallen und zu welchem Datum die übergesetzlichen Urlaubstage verjähren.
Überprüfen Sie die Wettbewerbsverbotsklausel in Arbeitsverträgen
Derzeit wird ein Gesetzentwurf geprüft, der die Verwendung von Wettbewerbsverbotsklauseln in Arbeitsverträgen einschränkt. Zu den Einschränkungen gehören beispielsweise eine maximale Laufzeit von 12 Monaten, die Festlegung eines geografischen Gebiets, eine obligatorische Begründung und eine obligatorische Entschädigung bei Durchsetzung. Wann dieses Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht bekannt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Bereiten Sie sich auf digitale Gesellschafterversammlungen vor
Der Gesetzentwurf „Digitale Gesellschafterversammlung” soll die vollständig digitale Abhaltung von Gesellschafter- oder Mitgliederversammlungen ermöglichen. Derzeit dürfen Versammlungen nur physisch oder hybrid stattfinden. Bei einer hybriden Versammlung können die Teilnehmer die Sitzung aus der Ferne verfolgen oder daran teilnehmen, aber eine physische Anwesenheit muss immer möglich sein.
Tipp: Bereiten Sie sich schon jetzt vor, indem Sie sich nach sicheren digitalen Plattformen, Abstimmungsverfahren und Kommunikationsmitteln umsehen, damit Sie schnell auf das Gesetz reagieren können, sobald es in Kraft tritt.
Überprüfen Sie Ihren SBI-Code nach den jüngsten Änderungen
Die niederländische Handelskammer hat alle Unternehmer landesweit über die jüngste Anpassung der Standard Wirtschaftszweig-Klassifikationscodes (SBI-Codes) informiert. Diese legen beispielsweise fest, unter welchen Tarifvertrag oder Branchenrentenfonds Ihr Unternehmen fällt, und können auch Auswirkungen auf Fördermittel oder andere Regelungen haben. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag zur Anpassung der SBI-Codes.
Tipp: Überprüfen Sie den registrierten SBI-Code und aktualisieren Sie ihn gegebenenfalls. So stellen Sie sicher, dass alles korrekt ist, und vermeiden unnötige Überraschungen.
Nutzen Sie die Arbeitskostenregelung „WKR“ clever
Über die Arbeitskostenregelung „WKR“ können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern bestimmte Vergütungen steuerfrei gewähren, solange diese innerhalb des Freibetrags bleiben. Wird dieser Freibetrag überschritten, gilt eine Definitivbesteuerung von 80 % auf den Mehrbetrag. Durch kluge Planung, die Nutzung gezielter Befreiungen und eine sorgfältige WKR-Verwaltung vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.
Tipp: Nutzen Sie gezielte Befreiungen optimal, diese belasten den Freibetrag nicht und bringen sofortige Steuervorteile. Beachten Sie jedoch das Üblichkeitskriterium: Nur Vergütungen, die in der Branche und im Unternehmen „üblich” sind, dürfen unter die WKR fallen.
STEUERTIPPS
Führen Sie Buch über die Homeoffice-Tage Ihrer Mitarbeiter
Die Niederlande und Deutschland haben neue Vereinbarungen für Grenzgänger getroffen, die im Homeoffice arbeiten. Diese neue Bestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland muss noch von beiden Ländern ratifiziert werden und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Dies wird voraussichtlich am 1. Januar 2026 geschehen. Grenzgänger dürfen maximal 34 Tage im Homeoffice arbeiten, ohne dass dies zu einer Besteuerung im Wohnsitzland führt. Ein Tag im Homeoffice liegt vor, wenn Sie 30 Minuten an einem Tag zu Hause arbeiten.
Tipp: Führen Sie für jeden Arbeitstag Buch über den Standort Ihrer Mitarbeiter. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Verschieben Sie den Kauf einer Zweitwohnung in den Niederlanden bis 2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird es attraktiver, eine Ferienwohnung oder eine zur Vermietung bestimmte Wohnung zu kaufen. Dies ist die Folge einer Senkung der Grunderwerbsteuer für diese Art von Wohnungen von 10,4 % auf 8 %. Wenn Sie also vorhaben, eine solche Immobilie zu erwerben, kann es steuerlich vorteilhaft sein, diesen Kauf bis nach dem 1. Januar 2026 aufzuschieben. Dadurch sparen Sie 2,4 % des Kaufpreises. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie in unserem Beitrag Senkung der Grunderwerbsteuer Niederlande für Zweitwohnungen. Haben Sie Fragen zur Umsetzung dieser Steueränderung oder benötigen Sie Unterstützung beim Kauf Ihrer neuen (Ferien-)Immobilie in den Niederlanden? Unsere Berater helfen Ihnen gerne weiter.
Vermeiden Sie die Definitivbesteuerung für Firmenwagen
Für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die (teilweise) privat genutzt werden und mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gilt ab dem 1. Januar 2027 eine zusätzliche Definitivsteuer. Diese Abgabe beträgt 12 % des Listenpreises des Fahrzeugs und gilt auch für Hybridfahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 25 Jahre sind, beträgt sie 12 % des Marktwertes. Diese Abgabe geht zu Lasten des Arbeitgebers und darf nicht an den Arbeitnehmer weitergegeben werden. Achten Sie beim Abschluss neuer Leasingverträge genau darauf, welche Art von Fahrzeug Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, damit Sie diese Definitivbesteuerung vermeiden.
Bereiten Sie sich auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen vor
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Erbringung von Beherbergungsleistungen mit 21 % Mehrwertsteuer besteuert. Bislang galt für diese Leistung ein Steuersatz von 9 %. Das Datum des Aufenthalts ist maßgeblich für die Bestimmung des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes. Bei einer Buchung im Jahr 2025 für einen Aufenthalt im Jahr 2026 gilt daher der höhere Steuersatz von 21 %. Gutscheine, die für einen Aufenthalt nach dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden, fallen ebenfalls unter diese Regelung und werden mit 21 % Mehrwertsteuer besteuert. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Beitrag Umsatzsteuererhöhung auf Beherbergungsleistungen für Ferienwohnungen Holland ab 2026.
Beachten Sie die Mehrwertsteuerrevision für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien
Am 1. Januar 2026 tritt eine Revisionsregelung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien in Kraft. Die Revision ist eine (mögliche) Korrektur der Mehrwertsteuerabzüge aus der Vergangenheit und gilt bereits für Immobilien. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien gilt eine Revisionsfrist von fünf Jahren ab dem Jahr der Inanspruchnahme der Dienstleistung. Wenn innerhalb dieser Frist eine Verschiebung zwischen mehrwertsteuerpflichtigen und mehrwertsteuerbefreiten Leistungen stattfindet, muss die Mehrwertsteuer korrigiert werden. Beispiele für solche Dienstleistungen sind: Abbrucharbeiten bei Umbauten, die Instandhaltung von Immobilien, aber auch die Montage einer Klimaanlage. Liegt der Betrag für die Dienstleistungen unter 30.000 € ohne Mehrwertsteuer, gilt diese Revisionsregelung nicht. Dieser Betrag gilt pro einzelner Dienstleistung und muss für jede Dienstleistung separat erfasst werden.
Tipp: Wenn Sie eine der genannten Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, stellen Sie sicher, dass diese vor dem 1. Januar 2026 in Anspruch genommen wird. Ist dies nicht mehr möglich, führen Sie für jede Dienstleistung, die den Schwellenwert überschreitet, Buch, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden.
Lassen Sie sich Zeit bei der Erbschaftssteuererklärung
Ab dem 1. Januar 2026 verlängert sich die Frist für die Erbschaftssteuererklärung von 8 auf 20 Monate nach dem Tod. Dadurch haben Sie mehr Zeit, um den Nachlass in den Niederlanden ordnungsgemäß abzuwickeln. Wenn Sie Hilfe bei der Abwicklung eines Nachlasses benötigen, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Dividende ausschütten
Haben Sie noch Geld in Ihrer GmbH, für das Sie keine Verwendung haben? Dann prüfen Sie, ob es für Sie ein guter Zeitpunkt ist, eine Dividende auszuschütten. Bis zu einem Betrag von 67.804 € zahlen Sie 24,5 % auf eine Dividendenausschüttung. Für steuerliche Partner gilt der doppelte Betrag, d. h. 135.608 € werden mit 24,5 % besteuert.
Überprüfen Sie die tatsächliche Rendite und vermeiden Sie die Besteuerung in Box 3 mittels einer Anlagestruktur in Ihrer B.V.
Auch in diesem Jahr ist die Unsicherheit in Bezug auf Box 3 noch groß. Erst 2028 wird das Gesetz zur tatsächlichen Rendite eingeführt. Seit kurzem ist es jedoch möglich, das Formular zur tatsächlichen Rendite auszufüllen, sodass Sie prüfen können, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Die fiktive Rendite auf Anlagen steigt 2026 von 5,88 % auf 7,78 %. Es kann sich daher lohnen, Ihre tatsächliche Rendite zu ermitteln und Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, wenn diese unter 5,88 % im Jahr 2025 und 7,78 % im Jahr 2026 liegt.
Tipp: Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine Anlagestruktur über die B.V. einzurichten, um eine Besteuerung in Box 3 zu vermeiden.
Nutzen Sie die Schenkungsfreistellung Niederlande
Haben Sie die Schenkungsfreistellung im Jahr 2025 bereits in Anspruch genommen? Pro Kind können Sie im Jahr 2025 6.713 € steuerfrei schenken. Möglicherweise können Sie auch andere Freistellungen in Anspruch nehmen, wie beispielsweise die erhöhte Freistellung für die Zahlung von Studienkosten. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Berater.
Überprüfen Sie den Jahresfreibetrag für die Altersvorsorge
Die Jahresfreibetragsregelung bietet eine steuerlich vorteilhafte Möglichkeit, eine Altersvorsorge aufzubauen oder eine Rentenlücke zu schließen. Sie können jährlich Leibrentenbeiträge bis zu Ihrem Jahresfreibetrag abziehen. Im Jahr 2025 beträgt der Höchstbetrag 35.798 €. Wenn Sie mehr einzahlen, ist der Mehrbetrag nicht abzugsfähig.
Tipp: Prüfen Sie vor Jahresende, ob Sie noch Anspruch auf einen zusätzlichen Abzug von Leibrentenbeiträgen haben.
Überprüfen Sie die Grenze für übermäßige Kreditaufnahme
Wenn Sie bei Ihrer B.V. Geld leihen, beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen zu diesen Darlehen. Wenn Sie oder Ihre unmittelbaren Familienangehörigen mehr als 500.000 € von Ihrer B.V. geliehen haben, kann ein Teil dieses Betrags als übermäßig angesehen werden. Auf diesen übermäßigen Teil müssen Sie Steuern zahlen. Für Darlehen, die Sie für Ihre eigene Wohnung aufgenommen haben, gilt jedoch eine Freistellung. Diese Darlehen müssen Sie nicht auf die Grenze von 500.000 € anrechnen. Wenn Sie Gewissheit über die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Darlehen haben möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Prüfen Sie Fördermöglichkeiten für künstliche Intelligenz in den Niederlanden
KI spielt eine immer größere Rolle in der Gesellschaft. Wenn Sie KI bereits in Ihrem Unternehmen einsetzen oder selbst KI-Software entwickeln, sollten Sie sich über mögliche Fördermöglichkeiten informieren.
Nutzen Sie die Reinvestitionsrücklage
Haben Sie in der Vergangenheit eine Reinvestitionsrücklage gebildet? Wenn dies im Jahr 2022 geschehen ist, haben Sie noch bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Rücklage zu nutzen. Wenn die Reinvestitionsrücklage nicht innerhalb von drei Jahren genutzt wird, fällt sie frei und Sie müssen Steuern auf den freigewordenen Betrag zahlen.
Bereiten Sie sich auf die CBAM-Erklärung vor
Am 31. Dezember 2025 endet die Übergangsphase für CBAM. CBAM betrifft die Einfuhr von CO2-intensiven Produkten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise die Einfuhr von Stahl, Aluminium oder Kunstdünger. Die Übergangsphase erstreckte sich vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025. Für die Einfuhr dieser Produkte ist ab dem 1. Januar 2026 eine Genehmigung erforderlich, wenn mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr eingeführt werden. Die Beantragung dieser Genehmigung kann lange dauern, daher ist es wichtig, so schnell wie möglich damit zu beginnen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Der Kauf von obligatorischen CBAM-Zertifikaten für 2026 beginnt im Jahr 2027, sobald die Plattform für den Verkauf durch die Europäische Kommission entwickelt ist. Im Jahr 2027 müssen Sie die erste CBAM-Erklärung für 2026 abgeben. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
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