Seit dem 1. Januar 2023 zahlen Käufer in den Niederlanden 10,4 % Grunderwerbsteuer für Immobilien, die sie nicht selbst bewohnen, wie beispielsweise Zweitwohnungen oder Anlageimmobilien. Um den Markt für Mietwohnungen anzukurbeln, hat die geschäftsführende Regierung beschlossen, den Steuersatz zum 1. Januar 2026 von 10,4 % auf 8 % zu senken. Der neue Satz gilt für Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz dienen. Für Wohnungen, die als Hauptwohnsitz dienen, gilt weiterhin der Grunderwerbsteuersatz von 2 % oder die sogenannte Starter-Befreiung, eine Grunderwerbsteuerbefreiung für junge Starter.
Die Grunderwerbsteuer: Änderungen im Überblick
Die aktuellen Grunderwerbsteuer-Sätze in den Niederlanden sehen wie folgt aus:
0 % bei einer Befreiung, wie z. B. der Starterbefreiung für Personen unter 35 Jahren und für einen maximalen Kaufpreis von 555.000 € im Jahr 2026;
2 % wenn die erworbene Wohnung als Hauptwohnsitz für den Käufer dient;
10,4 % für alle anderen Erwerbe.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten die folgenden Steuersätze:
- 0 % bei einer Befreiung, wie z. B. der Starterbefreiung für Personen unter 35 Jahren und für einen maximalen Kaufpreis von 555.000 € im Jahr 2026;
- 2 % wenn die erworbene Immobilie als Hauptwohnsitz für den Käufer dient;
- 8 % für sonstige Immobilien, wie Ferienhäuser oder Anlageobjekte;
- 10,4 % für alle anderen Erwerbe, wie Gewerbeimmobilien.
Was sind die Auswirkungen?
Ab dem 1. Januar 2026 wird es attraktiver, eine Ferienimmobilie oder eine Immobilie zu kaufen, die zur Vermietung bestimmt ist. Sollten Sie also derzeit planen, eine solche Immobilie zu erwerben, kann es steuerlich vorteilhaft sein, diesen Kauf bis nach dem 1. Januar 2026 aufzuschieben. Dies bringt Ihnen eine Ersparnis von 2,4 % des Kaufpreises. Wenn Sie Fragen zur Umsetzung dieser Steueränderung haben oder Unterstützung beim Kauf Ihrer neuen (Ferien-)Immobilie in den Niederlanden benötigen, helfen Ihnen unsere Berater gerne weiter. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, werden wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.