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Salary-Split und Altersvorsorge

Salary-Split und Rentenbeiträge

Ein bei einem Salary-Split wichtiger Aspekt ist die eventuelle Pensionszusage, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags gemacht wird. Im Nachfolgenden wird grundsätzlich von einer niederländisch-deutschen Situation ausgegangen.

Im Hinblick auf die Pensionszusage muss zunächst festgestellt werden, wer genau diese Zusage in welcher Form gemacht hat.

Formaler Salary-Split

Im Falle einer formalen Gehaltsaufteilung gibt es zwei Arbeitsverträge, d.h. einen Arbeitsvertrag mit dem niederländischen Arbeitgeber und einen mit dem deutschen Arbeitgeber. Das bedeutet, dass in diesem Fall in jedem Beschäftigungsverhältnis Rentenansprüche mit einer eigenen Pensionszusage durch den entsprechenden Arbeitgeber entstehen.

Materieller Salary-Split

Bei einem materiellen Salary-Split – der Arbeitnehmer hat nur einen niederländischen Arbeitgeber und einen Arbeitsvertrag – ist es oftmals möglich, mit einer einzigen Pensionszusage in den Niederlanden Rentenansprüche aufzubauen.

Form der Pensionszusage

Die Form, in der die Pensionszusage gemacht wird, ist wichtig für die Beurteilung, ob es eine Pensionszusage im Sinne der geltenden niederländischen und deutschen Gesetzgebung gibt, auf deren Grundlage unter anderem die Verarbeitung der eingezahlten Rentenbeiträge geregelt wird. Entspricht die Form, in der die Pensionszusage gemacht wird, nicht den geltenden niederländischen und / oder deutschen Rechtsvorschriften, besteht die Gefahr, dass die Pensionszusage eine Brutto-Zusage ist, so dass Rentenansprüche direkt als Lohn besteuert werden. Obwohl die späteren Rentenzahlungen zwar steuerfrei sind, ist dies jedoch in der Regel eine ungünstige Situation.

Umkehrregelung: steuerbefreite Rentenbeiträge, besteuerte Leistungen

Was die mit der Pensionszusage verbundenen Rentenbeiträge angeht, ist zu prüfen, ob und wie diese Beiträge in der niederländischen und/oder deutschen (Lohn-)Buchhaltung und Steuererklärungen zu verarbeiten sind.

In den Niederlanden gilt für Rentenbeiträge die sogenannte Umkehrregel, wobei die Rentenbeiträge steuerfrei sind und die späteren Rentenauszahlungen besteuert werden. In Deutschland gibt es keine Umkehrregel und Rentenbeiträge sind grundsätzlich als Lohn anzusehen. In Deutschland gibt es jedoch eine Reihe von Einkommens- und Lohnsteuervergünstigungen (steuerfreier Beitrag, Sonderausgabe), die in ihrer Wirkung der Anwendung der niederländischen Umkehrregel ähnlich sind.

Es besteht die Möglichkeit, dass Rentenbeiträge für eine niederländische Altersvorsorgeregelung doch (teilweise) in Deutschland besteuert werden. In den Niederlanden gibt es in dem Fall die Möglichkeit, die sogenannte Saldo-Methode anzuwenden. Dadurch wird sichergestellt, dass auf der Grundlage eines vorgeschriebenen Berechnungsverfahrens ein Teil der Rentenauszahlungen in den Niederlanden unversteuert bleibt.

Alles in allem ist es bei einer formalen oder materiellen Gehaltsaufteilung sehr wichtig, die konkrete Umsetzung der Pensionszusage explizit zu beachten. Wir beraten Sie gerne über einen möglichen Salary-Split und die damit verbundenen Aspekten für Ihre individuelle Altersvorsorge.

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