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Pflichtmitgliedschaft niederländische Rentenversicherung („bedrijfstakpensioenfonds” oder „BPF”) auch für deutsche Arbeitgeber!

niederländische Rentenversicherung

Eine niederländische Rentenversicherung (Branchenrentenfonds, „bedrijfstakpensioenfonds” oder kurz „BPF”) hat Ihnen bereits ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass ihr Unternehmen in deren Rentenversicherung versichert ist? Möglicherweise erhalten Sie das Schreiben in Kürze, denn die Vorschriften zur gesetzlichen Rentenversicherung haben sich geändert. Dies kann für deutsche Arbeitgeber in den Niederlanden rückwirkend erhebliche finanzielle Folgen haben.

Sonstige Beiträge zum Thema Arbeitsrecht Niederlande (Holland) finden Sie auf unserer Themaseite.

Was ist eine niederländische Rentenversicherung?

Eine niederländische Rentenversicherung bzw. ein Branchenrentenfonds, auch „BPF“, ist ein Rentenfonds für eine bestimmte Branche. Unternehmen, die in dieser Branche tätig sind, sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei dieser Rentenversicherung anzumelden. Außerdem ist die Teilnahme des Arbeitgebers an einer Rentenversicherung in den Niederlanden oft obligatorisch. Die Frage, ob die Pflichtmitgliedschaft auch für Ihr Unternehmen als deutscher Arbeitgeber gilt, ist nicht so einfach zu beantworten und muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Das niederländische Gesetz über die obligatorische Teilnahme an einem Branchenrentenfonds 2000 („Wet BPF“) gibt dem Minister in den Niederlanden die Möglichkeit, auf Antrag der organisierten Wirtschaft innerhalb einer Branche die Teilnahme an einer Rentenversicherung für eine oder mehrere bestimmte Gruppen von Personen, die in der betreffenden Branche arbeiten, für obligatorisch zu erklären. Kurz gesagt, die organisierte Wirtschaft bestimmt den Wirtschaftszweig, für den die niederländische Rentenversicherung gilt, und die Rentenversicherung übernimmt anschließend den Wirtschaftszweig in die Entscheidung über die Pflichtmitgliedschaft des Geltungsbereichs der Rentenversicherung. Und je nach diesem Geltungsbereich kann Ihr Unternehmen von der Pflichtmitgliedschaft erfasst sein oder nicht.

Niederländische Rentenversicherungen schreiben die Unternehmen vermehrt an

Wenn sich ein Arbeitnehmer zum Renteneintrittsalter bei einer niederländischen Rentenversicherung meldet und sich herausstellt, dass die Pflichtmitgliedschaft für den Arbeitgeber gilt, hat der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf eine Rente. Und das, obwohl der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat. Dieser „kein Beitrag, aber Rentenanspruch“-Grundsatz ist einer der wichtigsten Gründe für die niederländische Rentenversicherungen, um jetzt gezielt nach Arbeitgebern zu suchen, für die die Pflichtmitgliedschaft zwar gilt, aber die noch nicht Mitglied des entsprechenden Rentenfonds sind. Dies wird sich mit dem neuen niederländischen Rentengesetz 2023 nur noch verschärfen. Hat der Arbeitgeber keine Rentenbeiträge eingezahlt, kann die niederländische Rentenversicherung die Beiträge trotzdem vom Arbeitgeber noch einfordern, und zwar bis zu 20 Jahre rückwirkend. Neben den Beiträgen wird die Rentenversicherung oft auch der entstandene Schaden in Rechnung stellen. Diese finanziellen Sanktionen können weitreichende Folgen für Ihr Unternehmen haben.

Unternehmensaktivitäten und Pflichtmitgliedschaften können sich ändern

Ob für Ihr Unternehmen eine Pflichtmitgliedschaft bei einer Rentenversicherung bzw. einem Branchenrentenfonds besteht, kann sich im Laufe der Zeit auch ändern. In der Praxis zeigt sich, dass Unternehmensaktivitäten sich oft allmählich, aber manchmal auch plötzlich ändern können. Auch die Vorschriften im Hinblick auf die Geltungsbereiche werden angepasst. Es ist daher sinnvoll, eine bereits durchgeführte Untersuchung des Geltungsbereichs regelmäßig überprüfen zu lassen. Das war schon immer so, aber ist jetzt wegen der Gesetzesänderungen und der veränderten Haltung der Rentenfonds wichtiger denn je!

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