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Pension BV nach Deutschland

Sie haben in den Niederlanden als geschäftsführender Gesellschafter (DGA) in Ihrer BV Ihre Pension oder Altersvorsorge aufgebaut und möchten diese Pension BV nach Deutschland mitnehmen?

Wenn Sie in den Niederlanden geschäftsführender Gesellschafter (DGA) einer BV sind, können Sie unter eigener Verwaltung eine Pension in Form einer betrieblichen Zusatzrente für die Alterssicherung nach dem niederländischen Rentenversicherungsgesetz aufbauen. Ihre BV ist Ihr eigener Pensionsfonds.

Für den Aufbau der eigenen Pension wird zu diesem Zwecke eine Pension BV gegründet, unter der die Rentenvereinbarungen selbst umgesetzt werden. Ein Vorteil dieser Regelung ist, dass ein Teil der an die Pension BV gezahlten Rentenbeiträge unter marktüblichen Bedingungen wieder an das Unternehmen ausgeliehen werden kann.

Bisher musste diese Pension BV ihren Sitz in den Niederlanden haben. Nach einer Gesetzesänderung ist es jetzt möglich, den Sitz dieser Pension BV nach Deutschland zu emigrieren oder aber die Pension in eine GmbH zu überführen. Dies bietet die Möglichkeit, auch eine deutsche Holding zu gründen, in der eventuell eine niederländische Pension aufgebaut wird. Auch kann die niederländische Pension BV nach Deutschland emigrieren.

Es gibt lediglich eine Informationspflicht gegenüber dem niederländischen Fiskus, deren Umfang bei der Beantragung der Emigration nach Deutschland genau in Abstimmung mit dem niederländischen Finanzamt festgelegt wird. Dieses erteilt der Pension BV / GmbH dann eine Genehmigung. Auch in Deutschland kann Deutlichkeit über die steuerlichen Konsequenzen erlangt werden.

Wenn Ihnen diese Aussicht attraktiv erscheint und auch Sie gern Ihre Pension nach Deutschland überführen möchten, wenden Sie sich gern an uns, um sich individuell beraten zu lassen.

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