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Investmentfonds in den Niederlanden als GmbH & Co. KG gestalten?

In Zeiten niedriger Kapitalverzinsung sind Anleger auf der Suche nach neuen Kapitalanlagen. Dabei eignen sich besonders die Niederlande, um z.B. in Immobilienfonds zu investieren. Aufgrund des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) erfolgt die Besteuerung von niederländischen Immobilien in den Niederlanden.

Deutsche Immobilienfonds investieren in den Niederlanden oft in Form einer GmbH & Co. KG. Dabei hängt die Art und Weise der Besteuerung von der Einstufung durch das niederländische Finanzamt ab. Es wird zwischen nicht-transparenten und transparenten Fonds unterschieden.

Nicht-transparente Fonds sind in den Niederlanden steuerpflichtig. Dabei ist der Investmentfonds selbst für die Steuerformalitäten verantwortlich.

Bei transparenten Fonds werden dagegen die Teilhaber in den Niederlanden besteuert. Teilhaber können natürliche  Personen und Rechtspersonen sein. Für teilnehmende natürliche Personen regelt in den meisten Fällen der deutsche Fonds die steuerliche Abwicklung. Dies geschieht auf der Grundlage einer steuerlichen Regelung mit den niederländischen Finanzbehörden.

Für den Fall, dass es sich um eine Rechtsperson (z.B. eine GmbH) handelt, muss die Steuerpflicht in Bezug auf die Körperschaftsteuer individuell beurteilt werden. Individuelle Beratung ist dabei zu empfehlen, denn es kommt unter anderem auf die Formulierungen im Gesellschaftsvertrag und Jahresabschluss an. Dies ist auch wichtig, um in Deutschland Probleme bei der Verrechnung gezahlter niederländischer Steuern zu vermeiden.

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Körperschaftsteuerpflicht vorliegt, sind wir gerne behilflich. Gegebenenfalls erledigen wir die steuerliche Abwicklung. Zudem verfügen wir über die nötige Expertise, für Sie in grenzüberschreitenden Fragestellungen individuelle Strategien zu entwickeln.

Haben Sie Fragen? Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, nehmen wir so schnell möglich Kontakt zu Ihnen auf.

Datum: 24.09.2014

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