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Handelsregister Niederlande (Holland)

handelsregister Niederlande Holland/Inhalt des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Niederlande-Deutschland

Wer muss sich in das Handelsregister Niederlande eintragen?

Alle Unternehmen und Rechtspersonen in den Niederlanden müssen sich in das niederländische Handelsregister eintragen (siehe Erläuterung unten). Das kann auch für deutsche Unternehmen gelten. Das niederländische Handelsregister wird von der niederländischen Handelskammer (‘IHK‘), der sogenannten ‘Kamer van Koophandel‘ geführt, abgekürzt ‘KvK‘.

Handelsregister Niederlande: Eintragung deutscher Unternehmen in das niederländische Handelsregister

Bei deutschen und anderen ausländischen Unternehmen ist es von der spezifischen Situation abhängig, ob sie sich eintragen lassen müssen:

Deutsche Gesellschaft mit einer Niederlassung in den Niederlanden

Die deutsche Gesellschaft muss sich eintragen, unter Nennung der niederländischen Niederlassung

Deutsche Gesellschaft als Vorstand einer niederländischen Rechtsperson

Nur die niederländische Rechtsperson trägt sich mit der Angabe der Daten der deutschen Gesellschaft ein, die als Vorstand auftritt

Niederländische Rechtsperson mit Niederlassungen nur in Deutschland

Die niederländische Rechtsperson muss sich eintragen. Die Daten des Unternehmens in Deutschland werden nicht in das Handelsregister Niederlande eingetragen

 

Handelsregister Niederlande: Rechtsformen, die verpflichtend in das Handelsregister eingetragen werden müssen

Die folgenden niederländischen Rechtsformen müssen sich immer in das Handelsregister Niederlande eintragen:

  • besloten vennootschap (BV) (GmbH, GmbH & Co. KG)
  • naamloze vennootschap (NV) (AG)
  • vennootschap onder firma (vof) (GbR, oHG, Joint Venture)
  • commanditaire vennootschap (CV) (Kommanditgesellschaft, KG)
  • stichting (Stiftung, Gemeinnützige Stiftung)
  • vereniging met notariële akte (eingetragener Verein, e.V.)
  • openbare maatschap (oHG)
  • eenmanszaak: nur, wenn diese den Kriterien für ein Unternehmen entspricht (Einzelfirma)

Handelsregister Niederlande: Wann ist von einem Unternehmen die Rede?

Nach dem niederländischen ‘Handelsregisterwet‘ haben Sie ein Unternehmen, wenn Sie selbständig an andere Güter liefern oder Dienstleistungen erbringen, mit der Absicht Gewinn zu machen. In der Praxis ist es manchmal schwierig, genau zu bestimmen, wann von einem Unternehmen die Rede ist. Die ‘Kamer van Koophandel‘ (niederländische Handelskammer) nutzt einige Kriterien, um zu bestimmen, ob Sie ein Unternehmen haben. Dies sind dieselben Richtlinien, die das niederländische Finanzamt benutzt, um zu bestimmen, ob Sie Umsatzsteuer zahlen müssen. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, haben Sie also meist ein Unternehmen.

Kriterien für ein Unternehmen Erklärung
Sie liefern Güter oder
erbringen Dienstleistungen
Güter: Sie verkaufen beispielsweise Maschinen. Dienstleistungen: Sie sind beispielsweise Steuerberater, Journalist oder Marketingspezialist
Sie fordern dafür eine
Vergütung ein
Es geht also dabei nicht um Freiwilligenarbeit
Sie nehmen regelmässig am normalen Wirtschaftsverkehr teil Wenn Sie ein einziges Mal ein Fahrrad instand setzen und an Verwandte oder Freunde verkaufen, dann sind Sie kein Unternehmer
Sie haben mehr als einen Auftraggeber Wenn Sie das ganze Jahr über für nur einen Auftraggeber arbeiten, dann scheinen Sie eher in einem Dienstverhältnis zu stehen
Sie können Ihre Tätigkeiten nach Ihrer eigenen Ansicht ausführen Als Unternehmer bestimmen Sie, wie und wann Sie Ihre Arbeit verrichten. Auch wenn Sie von einem Auftraggeber engagiert werden

Haben Sie Fragen zur Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden? Wir können Ihnen behilflich sein, wenn Sie ein Unternehmen haben und Ihre Unternehmensaktivitäten in die Niederlande ausweiten möchten. Auch wenn Sie beruflich Ihre Kunden/Mandanten bei diesem Prozess betreuen, ist NeD Tax Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wenden Sie sich an einen unserer deutschsprachigen Berater. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, werden Sie so schnell wie möglich zurückgerufen.

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