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Grunderwerbsteuer in den Niederlanden: neue Immobilien durch Anteilsgeschäfte

Grunderwerbsteuer in den Niederlanden

Entwickeln Sie Immobilienprojekte in den Niederlanden? Wenn ja, dann könnten Sie ab 2025 mit der Grunderwerbsteuer konfrontiert werden.

Grunderwerbsteuerbefreiung wegen gleichzeitiger USt-Besteuerung

Bei der Übertragung einer neu errichteten Immobilie wie beispielsweise ein Bürogebäude werden 21 % Umsatzsteuer fällig. Darüber hinaus gilt die Übertragung als steuerpflichtiger Umsatz für Zwecke der Grunderwerbsteuer. Um eine Doppelbesteuerung desselben Vorgangs zu vermeiden, gibt es eine gleichzeitige Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Dies bedeutet, dass unter bestimmten Bedingungen keine Grunderwerbsteuer erhoben wird, wenn die Umsatzsteuer von Rechts wegen geschuldet wird. Dies ist bei der Übertragung neuer Immobilie der Fall. Werden die Bedingungen erfüllt, wird aufgrund der Grunderwerbsteuerbefreiung keine Grunderwerbsteuer für die Übertragung der Immobilie fällig.

Hintergrund der neuen Maßnahme zur Grunderwerbsteuer

Die oben genannte Befreiung von der Grunderwerbsteuer gilt für die Übertragung von neu errichteten Objekten. Die 21 % Umsatzsteuer auf die Übertragung eines Objektes stellen Kosten dar, wenn der Käufer selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Käufer ein von der Umsatzsteuer befreiter Unternehmer (Gesundheitseinrichtung) oder ein Immobilieninvestor ist, der die neu erschlossenen Immobilien vermieten will.

Maßnahmen des Steuerplans 2024

Diese so genannte „missbräuchliche Nutzung“ der Grunderwerbsteuerbefreiung veranlasste den Gesetzgeber, eine Gesetzesänderung anzukündigen. Teil des Steuerplans 2024 ist die Abschaffung der Grunderwerbsteuerbefreiung wegen gleichzeitiger Umsatzsteuerbefreiung und die Einführung eines Sondersatzes. Ab dem 1. Januar 2025 können 4 % Grunderwerbsteuer auf die Übertragung von Immobilien durch ein Anteilsgeschäft erhoben werden.

Diese 4%ige Grunderwerbsteuer wird nur beim Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft erhoben, wenn:

  • eine Beteiligung von 1/3 oder mehr erworben wird;
  • die Immobilie vor weniger als 2 Jahren neu hergestellt wurde;
  • die Immobilie in den ersten 2 Jahren nach dem Erwerb der Beteiligung zu weniger als 90 % für umsatzsteuerpflichtige Leistungen genutzt wird.

Bei einem Weiterverkauf innerhalb von 6 Monaten kann sogar eine Grunderwerbsteuer von bis zu 10,4 % erhoben werden.

Für bestehende Projekte gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Übergangsrecht. Wenn Immobilienprojekte am 19. September 2023 laufen und zu diesem Datum ein unterschriebener Vertrag vorliegt, wird die 4 %-ige Grunderwerbssteuer nicht erhoben. Der endgültige Erwerb muss dann spätestens bis zum 1. Januar 2030 erfolgen.

 

Haben Sie vor, eine (neue) Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen oder ein Immobilienprojekt in den Niederlanden zu entwickeln? Möglicherweise könnten die Maßnahmen des Steuerplans 2024 Ihre Pläne beeinträchtigen. Nehmen Sie deshalb Kontakt mit uns auf. Einer unserer Berater bespricht gerne mit Ihnen die Folgen und Möglichkeiten.

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