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Globale Mindestbesteuerung (Niederlande)

Umsatzsteuer, Steuer, Umsatzsteuervorschriften, Gesetzentwurf Gesetz Mindestbesteuerung

Weltweit haben sich rund 140 Staaten auf eine globale Mindestbesteuerung von großen internationalen Unternehmen geeinigt. Mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer soll ab 2024 ein neuer globaler Mindeststeuersatz von 15 % gelten. Der Gesetzentwurf “Mindestbesteuerungsgesetz 2024” zur Umsetzung der EU-Richtlinie in den Niederlanden sieht eine Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische niederländische Gruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro vor.

Ziel der globalen Mindestbesteuerung

Der Gesetzentwurf für das Mindestbesteuerungsgesetz soll den Anreiz für Unternehmen verringern, Gewinne in Staaten mit einem attraktiveren Steuersystem zu verlagern. Gleichzeitig soll mit der globalen Mindestbesteuerung eine Untergrenze für den zwischenstaatlichen Steuerwettbewerb festgelegt werden. Damit soll effektiv ein „Race to the Bottom“ bei der Gewinnbesteuerung verhindert und fairere Wettbewerbsbedingungen für international tätige Unternehmen geschaffen werden.

Globale Mindestbesteuerung Umsetzung in den Niederlanden

Das neue Mindestbesteuerungsgesetz sieht vor, dass Unternehmen und ihre Unternehmensgruppe im Falle einer effektiven Gewinnsteuerunterzahlung in einem Land, in dem sie ansässig sind, zur Kasse gebeten werden. Um die zu wenig gezahlte Gewinnsteuer zu ermitteln, wird der effektive Steuersatz in einem Niedrigsteuerland vom Mindeststeuersatz von 15 % abgezogen (Ergänzungssteuersatz). Anschließend wird der Ergänzungssteuersatz mit der Bemessungsgrundlage, dem Gewinnüberschuss, multipliziert.

Die Niederlande setzen die EU-Richtlinie um in ein separates Steuergesetz, das zwei zusammenhängende Regeln enthält:
1. Die Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule)
2. Die Sekundärergänzungssteuerregelung (Undertaxed Profit Rule).

Darüber hinaus haben die Niederlande die Möglichkeit, eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer in das Steuergesetz aufzunehmen.

Primärergänzungssteuerregelung

Die Differenz zwischen dem Mindeststeuersatz und dem effektiven Steuersatz (15 %) wird auf der Ebene der niedrig besteuerten Geschäftseinheit der Gruppe ermittelt und grundsätzlich auf den Anteil der obersten Muttergesellschaft an der Ergänzungssteuer angewendet.

Sekundärergänzungssteuerregelung

Als Auffangmechanismus kann die Ergänzungssteuer bei verschiedenen Einheiten einer Gruppe erhoben werden. Die Ergänzungssteuer wird entsprechend einer Zurechnungsformel, die auf der Beschäftigtenzahl und den materiellen Vermögenswerten der Geschäftseinheiten basiert, erhoben.

Anerkannte nationale Ergänzungssteuer

Die Niederlande können effektiv eine Ergänzungssteuer von 15 % erheben, wenn die oberste Muttergesellschaft nicht in den Niederlanden ansässig ist. Dies ist möglich, wenn eine niedrig besteuerte Geschäftseinheit der multinationalen Gruppe einen Gewinnüberschuss in den Niederlanden erwirtschaftet.

Safe Harbour und Mindestbesteuerung Niederlande

Neben der Mindestbesteuerung von 15 % sind im niederländischen Gesetzentwurf zum Mindestbesteuerungsgesetz auch eine vorübergehende und eine dauerhafte Safe-Harbour-Regelung aufgenommen. Diese Safe-Harbour-Regelungen ermöglichen es multinationalen Unternehmen oder inländischen Unternehmensgruppen, eine vereinfachte Berechnung auf der Grundlage vorhandener Daten vorzunehmen.

Mit dem Entwurf des Mindestbesteuerungsgesetzes 2024 will die Europäische Union multinationale und inländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro effektiv besteuern, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen und Staaten zu schaffen. Ist Ihr Unternehmen oder Ihr Konzern von diesem Gesetz betroffen, oder besteht die Möglichkeit, dass Ihr Unternehmen bald davon betroffen sein wird?

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