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Gewinnausschüttung an GmbH & Co. KG

Gewinnausschüttung an GmbH & Co. KG

Sind Sie Mitunternehmer einer deutschen GmbH & Co. KG? Und halten Sie eine Beteiligung an einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap) über diese GmbH & Co. KG? Dann sollten Sie eventuelle Gewinnausschüttungen gut überdenken. Gewinnausschüttungen an eine GmbH & Co. KG werden in der Regel nicht nur mit Gewerbesteuer, sondern auch bei den dahinterliegenden Mitunternehmern mit ihrem individuellen Steuersatz besteuert.

Dieser Beitrag betrifft die grenzüberschreitenden Aspekte von Gewinnausschüttungen einer niederländischen B.V. an eine deutsche GmbH & Co. KG und bietet Tipps für die Praxis.

GmbH & Co. KG als Gesellschaftsform

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) und mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) besteht. Bei einer GmbH & Co. KG ist die Komplementärgesellschaft eine GmbH. Diese GmbH haftet mit ihrem ganzen Vermögen für eventuelle Schulden des Unternehmens. Die Kommanditisten (dies können Privatpersonen oder andere Kapitalgesellschaften sein) haften ausschließlich bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage. Gewinne der GmbH & Co. KG werden zuerst mit Gewerbesteuer und anschließend mit Einkommensteuer (bei Privatpersonen) oder Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) besteuert.

Gründe für eine GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG hat verschiedene Vor- und Nachteile gegenüber einer GmbH. Der größte Vorteil einer KG ist die Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten auf ihre Einlage. Außerdem sind Kommanditanteile einfacher übertragbar auf andere Unternehmer und können neue Unternehmer einfacher aufgenommen werden. Dazu gibt es einige steuerliche Vorteile, die man als Mitunternehmer hat (z. B. der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € und die Anrechnung von Gewerbesteuer in der Einkommensteuer).

Gewinnausschüttungen an eine GmbH & Co. KG

Gewinne der GmbH & Co. KG werden bei den Mitunternehmern mit ihren individuellen Steuersätzen besteuert. Wenn eine KG zum Beispiel an einer niederländischen B.V. beteiligt ist, unterliegen die jeweiligen Mitunternehmer mit ihren Gewinnanteilen aus dieser B.V. automatisch der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer. Insbesondere bei der Einkommensteuer kann der individuelle Steuersatz hoch sein (bis zu 45 %). Deshalb sollte man Gewinnausschüttungen gut planen. Alternativ kann man über andere Vergütungsstrukturen nachdenken. Natürlich müssen Vergütungen immer dem Fremdvergleich standhalten.

Alternativen für die GmbH & Co. KG

Wenn Ihre B.V. laufend hohe Gewinne erzielt, sollten Sie eventuell eine Umstrukturierung vornehmen. Wenn Sie die niederländischen Gewinne wegen der hohen Einkommensteuerlast strukturell nicht ausschütten, bleibt das Kapital in der Risikosphäre des niederländischen Unternehmens.

Als Lösung könnte die GmbH & Co. KG in Deutschland eine neue Gesellschaft gründen, wie zum Beispiel eine niederländische Holding-B.V. oder eine GmbH, und die Beteiligung an der B.V. unter diese neue Gesellschaft bringen. In dem Fall werden Gewinnausschüttungen Ihrer B.V. erst mal nicht oder nur gering besteuert, und können Sie besser planen, wann die Gewinne bei Ihnen persönlich besteuert werden.

Frühzeitige Beratung lohnt sich! Wenden Sie sich an einen unserer deutschsprachigen Berater für Fragen zum Thema Gewinnausschüttung an eine GmbH & Co. KG. Wenn Sie ein Unternehmen haben oder wenn Sie beruflich Ihre Mandanten bei diesem Prozess betreuen, ist NeD Tax Ihr kompetenter Ansprechpartner. Bitte füllen Sie das Kontaktformular aus und Sie werden so schnell wie möglich zurückgerufen.

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