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Gesetz übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft – Steuerliche Auswirkungen

Gesetz über die übermäßige Kreditaufnahme beim eigenen Unternehmen

Das niederländische Gesetz über die übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass Darlehen durch eine Gesellschaft an Inhaber mit einer wesentlichen Beteiligung gewährt werden, obwohl im Vorfeld bereits klar ist, dass diese Mittel niemals zurückgezahlt werden. Im Wesentlichen wird ein solches Darlehen somit wie eine verdeckte Dividendenausschüttung behandelt.  

Nach diesem neuen Gesetz werden die fiktiven Einkünfte in Box 2 (Einkünfte aus wesentlicher Beteiligung) berücksichtigt und zum geltenden Box-2-Steuersatz (26,9 %) besteuert. Dabei handelt es sich um Schulden des Inhabers einer wesentlichen Beteiligung und seines steuerlichen Partners gegenüber seinem eigenen Unternehmen, sofern diese Schulden zusammen 700.000 € übersteigen.  

Im Jahr 2024 wird es mehrere Änderungen in diesem Gesetz geben. Diese können sich auf Ihre Finanzplanung und Ihre steuerliche Situation auswirken. In diesem Artikel erfahren Sie, um welche Änderungen es sich handelt und was Sie tun können, um die neuen Vorschriften einzuhalten.     

Herabsetzung des Schwellenwerts im Gesetz über die übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft

Kürzlich wurde eine wichtige Änderung dieser Regelung beschlossen. Der Schwellenwert von 700.000 € wird ab 2024 auf 500.000 € gesenkt. Dies bedeutet, dass mehr Steuerpflichtige unter die Regelung des Gesetzes über die übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft fallen werden. Dies gilt auch für ausstehende Kredite bis zum 31. Dezember 2024.

Dabei ist zu beachten, dass ab 2024 auch für Box 2 neue Sätze gelten:

  • Bis zu einem Einkommen von 67.000 € = 24,5 %  
  • Über einem Einkommen von 67.000 = 33 %  

Offen bleibt, ob sich diese Sätze 2025 ändern werden.

Steuerliche Folgen und Strategien  

Die Herabsetzung des Schwellenwerts kann erhebliche steuerliche Folgen haben. Es ist daher wichtig, dass Steuerpflichtige, die möglicherweise (doch) in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, vor dem 1. Januar 2025 sorgfältig überlegen, wie sie mit ihren bestehenden Schulden gegenüber ihrer eigenen Gesellschaft umgehen wollen.  

Kontakt  

Haben Sie derzeit ausstehende Darlehen, die von dem Gesetz über übermäßige Kreditaufnahme betroffen sein könnten? Dann setzen Sie sich mit uns über das Kontaktformular in Verbindung und lassen Sie einen unserer Berater prüfen, ob und wie sich die neuen Rechtsvorschriften auf Ihre Situation auswirken.

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