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Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe

Haben Sie demnächst eine Mitarbeiterentsendung in die Niederlande in Ihrem Unternehmen geplant? Internationale Arbeitnehmerentsendung findet in international tätigen Unternehmen immer häufiger statt. Die Entsendung von Mitarbeitern in die Niederlande ermöglicht zum Beispiel die vorübergehende Deckung interner Personalengpässe. Andere Interessen können ebenfalls eine Rolle spielen, wie zum Beispiel die Stärkung der Beziehungen zwischen den Konzernunternehmen oder das Sammeln von Erfahrungen bei einer Konzerngesellschaft.

Was ist internationale Mitarbeiterentsendung innerhalb der Unternehmensgruppe?

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber vorübergehend in die Niederlande geschickt wird um dort Aufgaben zu übernehmen, wird dies oft als internationale Entsendung oder Auslandsentsendung bezeichnet. Internationale konzerninterne Entsendungen können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtige Konsequenzen haben.

Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe und die Folgen

Die Entsendung eines Mitarbeiters in ein niederländisches Konzernunternehmen kann Auswirkungen auf folgende Bereiche haben:

  • Steuern;
  • Sozialversicherungen;
  • Arbeitsrecht;
  • Altersrente / Altersvorsorge.

Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe und Steuern

In den Niederlanden können sich Steuerverbindlichkeiten aus der Tätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers ergeben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die niederländische Lohnsteuer einbehalten und entrichten. Zudem muss geklärt werden, welchem Land die Gehaltskosten zugerechnet werden können. Eine ordnungsgemässe Kostenzuordnung ist von Bedeutung, da verbundene Unternehmen angemessene Verrechnungspreise ansetzen müssen. Darüber hinaus ist es wünschenswert, die Entstehung einer niederländischen Betriebsstätte oder eines ständigen Vertreters in den Niederlanden für die ausländische Konzerngesellschaft zu verhindern oder spezifische Folgen nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande-Deutschland (z.B. die Gewährung einer Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütung mit anderen steuerlichen Auswirkungen) zu beurteilen.

Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe und Sozialversicherungen

In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer in dem Land, aus dem er entsandt wird, vorübergehend sozialversichert bleiben. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann im Entsendeland gezahlt. Die Koordinierung der internationalen Entsendung erfolgt durch die Beantragung einer A1-Bescheinigung (früher E101-Bescheinigung) bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern. Häufig ist der Arbeitnehmer mit einer gleichbleibenden Sozialversicherungsposition zufrieden, da er mit der Sozialversicherungsgesetzgebung in seinem Herkunftsland vertraut ist.

Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe und Arbeitsrecht

Die Entsendung eines Arbeitnehmers kann auch Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers haben. Unter Umständen ändert sich die arbeitsrechtliche Situation und müssen die Arbeitsbedingungen überprüft werden. Auch mögliche Verpflichtungen aus einem niederländischen Tarifvertrag müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Entsendung Niederlande – innerhalb der Unternehmensgruppe und Altersrente / Altersvorsorge

Jedes Land hat seine eigenen Rentengesetze. Auch die steuerliche Förderung einer Rentenversicherung (betrieblicher Altersvorsorge) ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Wenn das Gehalt des Arbeitnehmers in den Niederlanden besteuert wird, stellt sich auch die Frage, ob die Rentenversicherung oder die betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen fortgesetzt werden kann. Eine ausländische Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge kann unter Umständen in den Niederlanden je nach tatsächlichem Sachverhalt fortgeführt werden. Womöglich gibt es Alternativen, wie zum Beispiel eine individuelle Altersvorsorge.

Es ist empfehlenswert, den Sachverhalt einer internationalen Entsendung wegen der Komplexität in vielen Bereichen aber auch zur Optimierung der Situation genau überprüfen zu lassen. Denkbar wäre zum Beispiel die Berechnung eines Salary-Splits oder die Beantragung einer 30%-Regelung um die Steuerlast zu senken.

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