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Energieeinsparpflicht für Unternehmen in den Niederlanden, auch für Vermieter oder Unternehmer aus Deutschland

Energieeinsparpflicht für Unternehmen in den Niederlanden

Sorgen Sie dafür, dass Sie als deutscher Vermieter in Holland gut vorbereitet sind

Als Unternehmer haben Sie viel um die Ohren – oft auch Sachen, die nicht direkt mit Ihrem Core Business zusammenhängen. Da könnte man fast vergessen, dass seit 2019 in den Niederlanden die Verordnung über Umweltmanagementmaßnahmen (Activiteitenbesluit milieubeheer) in Kraft ist. Sie stellt das Pendant zum deutschen Gebäudeenergiegesetz (früher: Energieeinsparverordnung (EnEv)) in Deutschland dar. Die niederländische Verordnung sieht vor, dass Unternehmen alle Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von 5 Jahren oder weniger durchführen müssen, wenn sie jährlich mehr als 50.000 kWh Strom oder 25.000 m3 Erdgas verbrauchen. Es gibt viele niederländische Unternehmen, die von einem deutschen Immobilienbesitzer mieten. Hier stellt sich die Frage, inwieweit deutsche Immobilieneigentümer in den Niederlanden von der Verordnung betroffen sind. Wir stellen Ihnen kurz die wichtigsten Aspekte der niederländischen Energieeinsparpflicht vor und was Sie als deutscher Vermieter einer Immobilie in den Niederlanden beachten müssen.

Gebäudeenergiegesetz in den Niederlanden

Um die Energieeinsparplicht zu erfüllen, haben Unternehmer zwei Optionen. Entweder ergreifen sie in ihrem Gebäude alle Energiesparmaßnahmen mit einer Amortisationszeit von 5 Jahren oder weniger, oder sie ergreifen die in der für ihre Branche geltenden Liste enthaltenen anerkannten Maßnahmen. Dabei entscheidet die zuständige Behörde, ob die Verpflichtung zur Energieeinsparung erfüllt wird. Wird eine anerkannte Massnahme nicht erfüllt, muss entweder eine gleichwertige oder bessere alternative Massnahme ergriffen werden. Auch in dem Fall entscheidet die entsprechende Behörde, ob das Unternehmen hiermit die Anforderungen zur Energieeinsparung erfüllt. NeD Tax kennt sich mit den Vorschriften im Bereich aus, und kann Sie bei der Erfüllung der Energieeinsparverpflichtung beraten und unterstützen.

Einsatz erneuerbarer Energien stellt keine Energiesparmaßnahme dar

Beim Energiesparen geht es um die Vermeidung oder Verringerung des Energieverbrauchs. Der Einsatz erneuerbarer Energien wie Sonnen- oder Windenergie, deren Ausbau sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland aktiv vorangetrieben wird, gilt nicht als Energiesparmassnahme. Massnahmen wie die Wärmedämmung von Gebäuden oder der Einsatz von LED-Beleuchtung dagegen wohl. Es handelt sich also um Massnahmen, die den Verbrauch von Strom und/oder Erdgas reduzieren. Die Energieeinsparpflicht kann sowohl für den Eigentümer eines Gebäudes als auch für den gewerblichen Vermieter der Räumlichkeiten gelten. Im Fall eines Vermieters aus Deutschland entsteht somit eine recht komplexe Angelegenheit.

Informationspflicht auch für Unternehmer

Da sich die Aufsicht der Umweltmanagementmassnahmen in der Praxis als schwer durchsetzbar erwiesen hat, gilt ab dem 1. Juli 2019 auch eine Informationspflicht für Unternehmen. Die Unternehmen sind damit verpflichtet zu melden, welche Energiesparmassnahmen sie ergriffen haben oder ergreifen werden. Die Meldung erfolgt an den „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland”. NeD Tax kann Sie dabei unterstützen, diese Pflichtmeldung bei Bedarf gemäss den Anforderungen zu machen.

Energieausweis: Mindestanforderungen für Gewerbeimmobilien

Die Energiesparmassnahmen gelten auch für Gewerbeimmobilien wie z. B. Bürogebäude. In den Niederlanden wird der Energieausweis „Energielabel“ genannt. Ab dem 1. Januar 2023 muss jedes Bürogebäude in den Niederlanden mindestens ein Energielabel der Energieeffizienzklasse C haben. Entspricht das Gebäude nicht den Anforderungen, darf es ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr als Bürogebäude genutzt werden. Wer ein Bürogebäude ohne Energieausweis der Klasse C trotzdem als solches nutzt oder vermietet, riskiert ein Bussgeld. Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch möglich. Möchten Sie als deutscher Vermieter oder Mieter in den Niederlanden wissen welche Anforderungen Ihre Immobilie erfüllen muss und was Sie dabei beachten müssen? Dann kontaktieren Sie uns.

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