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Einkommensteuer Holland Box 3 – Zwischenstand

Einkommensteuer Holland Box 3

Update: Mai 2026

Die Besteuerung von Vermögenswerten in Box 3 der Einkommensteuer in den Niederlanden ist nachwievor einer der meistdiskutierten und dynamischsten Bereiche des niederländischen Steuersystems. Seit dem sogenannten „Weihnachtsurteil” des niederländischen Hohen Rates im Jahr 2021 wurde das Steuersystem mehrfach angepasst, doch auch im Jahr 2026 ist noch keine endgültige Ruhe in Sicht. Bis einschließlich 2027 gilt ein Übergangssystem, während ab 2028 ein neues Box-3-System auf Basis der tatsächlichen Rendite vorgesehen ist.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge, die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen und die praktischen Aspekte, die vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Immobilieninvestoren beachten sollten.

Von Pauschalrendite zur tatsächlich erzielten Rendite 

Im Weihnachtsurteil entschied der Hohe Rat, dass die Box-3-Besteuerung für die Jahre 2017 bis einschließlich 2020 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstieß, soweit Steuern auf der Grundlage fiktiver Erträge erhoben wurden, die über den tatsächlich erzielten Erträgen lagen. Steuerpflichtigen, die rechtzeitig Einspruch eingelegt hatten, wurde Rechtswiederherstellung gewährt.

Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Einführung des Gesetzes zur Rechtswiederherstellung Box 3 und anschließend mit dem Überbrückungsgesetz Box 3 (ab 2023). Obwohl darin zwischen Ersparnissen und sonstigen Vermögensbestandteilen unterschieden wurde, basierte das System im Wesentlichen weiterhin auf pauschalen Renditen.

Am 6. Juni 2024 bestätigte der Hohe Rat jedoch erneut, dass auch dieses geänderte System rechtswidrig sein kann, wenn die Pauschalrendite höher ist als die tatsächliche Rendite. Damit wurde der Weg für eine weitere Anpassung geebnet.   

Urteil des Hohen Rates und Einführung einer Gegenbeweisregelung

Am 6. Juni 2024 bestätigte der Hohe Rat, dass Steuerpflichtige Anspruch auf Wiederherstellung ihrer Rechtsposition haben, wenn ihre tatsächliche Rendite unter der pauschalen Rendite liegt. Dies gilt rückwirkend für alle Jahre ab 2017. Als Reaktion darauf wurde am 8. Juli 2025 das Gesetz zur Gegenbeweisregelung Box 3 verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht es, für die Jahre 2017 bis 2024 die tatsächliche Rendite über das Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement” (Erklärung der tatsächlichen) nachzuweisen.

Die niederländische Steuerverwaltung hat im Sommer 2025 mit dem Versand dieser Formulare begonnen. Steuerpflichtige können damit nachweisen, dass ihre tatsächliche Rendite unter der pauschalen Rendite lag. In diesem Fall wird die Steuerfestsetzung angepasst. Für die Jahre ab 2021 werden inzwischen wieder endgültige Steuerbescheide erlassen, wobei das OWR-Formular als Korrekturmechanismus dient

Gesetz zur Gegenbeweisregelung Box 3  

Infolge dieser Urteile ist am 19. Juli 2025 das Gesetz zur Gegenbeweisregelung für Box 3 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht es Steuerpflichtigen, solange das Pauschalsystem gilt, nachzuweisen, dass ihre tatsächliche Rendite niedriger ist als die gesetzlich angenommene Pauschalrendite.

Die Gegenbeweisregelung:

  • gilt für alle Box-3-Jahre von 2017 bis (voraussichtlich) 2027;
  • erfolgt bis einschließlich 2024 über das Formular „Opgaaf Werkelijk Rendement“ (Erklärung der tatsächlichen Rendite), danach über die Einkommensteuererklärung;
  • kann nicht zu einer Erhöhung des Steuerbescheids führen.

Die Steuerbehörde hat seit Sommer 2025 schrittweise damit begonnen, diese Formulare anzufordern. Für die Jahre ab 2021 werden inzwischen endgültige Steuerbescheide erlassen, wobei die Gegenbeweisregelung als Korrekturmechanismus fungiert.

Was fällt unter die tatsächliche Rendite?

Bei Anwendung der Gegenbeweisregelung wird die tatsächliche Rendite anhand folgender Elemente bestimmt:

  • direkte Einkünfte, wie Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen;
  • Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, darunter:
    • Kursgewinne und -verluste aus Kapitalanlagen
    • Änderungen des WOZ-Wertes (Immobilien-Schätzwert) bei Immobilien

Für Immobilien gilt dabei Folgendes:

  • Es werden der WOZ-Wert zum 1. Januar des Steuerjahres und der zum 1. Januar des Folgejahres zugrunde gelegt;
  • Wertsteigernde Investitionen dürfen unberücksichtigt bleiben, sofern sie nachweisbar sind;
  • Wertentwicklungen sind nur dann relevant, wenn die Gegenbeweisregelung in Anspruch genommen wird.

Kosten, mit Ausnahme der Finanzierungszinsen, sind im Rahmen der Gegenbeweisregelung grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verluste können nicht zwischen den Jahren verrechnet werden.

Box 3 in den Jahren 2024, 2025 und 2026

Für die Jahre bis einschließlich 2027 bleibt das System der Pauschalrendite formal in Kraft, neben den Möglichkeiten zum Gegenbeweis.

  • Der Steuersatz für Box 3 beträgt 36 %.
  • Das steuerfreie Vermögen beträgt im Jahr 2026 59.357 € pro Person (118.714 € für steuerliche Partner).
  • Die Pauschalrendite für sonstige Vermögenswerte beträgt im Jahr 2026 6 %.

Die zuvor angekündigten weiteren Erhöhungen der Pauschalrenditen wurden vom Gesetzgeber rückgängig gemacht, unter anderem aufgrund der rechtlichen Anfälligkeit des Systems

Box 3 und steuerliche Partner

Bei steuerlichen Partnern wird von einer einzigen gemeinsamen Bemessungsgrundlage für Box 3 ausgegangen, die frei untereinander aufgeteilt werden kann. Im Rahmen der Gegenbeweisregelung ist es darüber hinaus möglich, dass:

  • sich der eine Partner für die Anwendung des tatsächlichen Ertrags entscheidet;
  • während der andere Partner nach der Pauschalregelung besteuert wird.

In bestimmten Situationen kann diese Kombination zu einer geringeren gemeinsamen Steuerbelastung führen. Rechtlich ist jedoch noch nicht endgültig geklärt, inwieweit Partner ihre Aufteilung untereinander nach Anwendung der Rechtswiederherstellung anpassen dürfen. Zu diesem Thema wurden im Jahr 2025 Vorabentscheidungsfragen an den niederländischen Obersten Gerichtshof gerichtet.

Ausblick: Das neue Box 3-System ab 2028

Zum 1. Januar 2028 soll das Gesetz zur tatsächlichen Rendite in Box 3 eingeführt werden. Mit diesem neuen System werden pauschale Renditen endgültig abgeschafft.

Die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes:

  • Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Rendite;
  • Einführung eines hybriden Systems:
    • Vermögenszuwachssteuer für Sparguthaben und liquide Anlagen
    • Kapitalertragsteuer für Immobilien, darunter Zweitwohnungen und Ferienwohnungen
  • Ablösung des steuerfreien Vermögens durch einen steuerfreien Freibetrag/freigestellten Betrag von 1.800 € pro Person;
  • Einführung des Verlustvortrags auf künftige Jahre (Carry Forward).

Besonderheit: Immobilien und Ferienwohnungen ab 2028

Für Immobilien in Box 3 gilt ab 2028 eine gesonderte Regelung. Dabei wird zwischen drei Situationen unterschieden:

  1. Mindestvermietung für 90 % des Jahres
    Die tatsächlichen Mieteinnahmen werden besteuert. Kosten wie Instandhaltung und Finanzierungszinsen sind abzugsfähig.
  2. Keine Vermietung (z. B. Eigennutzung oder langfristiger Leerstand)
    Es gilt ein pauschaler Immobilienaufschlag von 3,35 % des Immobilienwertes. Dieser Prozentsatz dient als Annäherung an die Nettorendite, wobei davon ausgegangen wird, dass die Kosten darin bereits berücksichtigt sind. Ein gesonderter Kostenabzug kommt in diesem Fall daher nicht in Betracht.
  3. Teilweise Vermietung (weniger als 90 %)
    Besteuert werden entweder der Immobilienaufschlag oder die tatsächlichen Mieteinnahmen abzüglich abzugsfähiger Kosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wichtig ist, dass Wertsteigerungen von Immobilien nicht jährlich besteuert werden, sondern erst beim Verkauf (Kapitalertragsteuer). Der Anfangswert zum 1. Januar 2028 ist dabei entscheidend, da dieser für die spätere Besteuerung bei Veräußerung maßgeblich ist.

Praktische Hinweise

  • Überprüfen Sie, ob und für welche Jahre ein OWR-Formular “Erklärung der tatsächlichen Rendite” eingereicht werden muss.
  • Stellen Sie frühzeitig Daten zu Ihren tatsächlichen Renditen zusammen, inbesondere bei Anlagen und Immobilien.
  • Lassen Sie im Falle von steuerlichen Partnern prüfen, ob eine ungleiche Aufteilung oder unterschiedliche Entscheidungen steuerlich vorteilhaft sein können.
  • Berücksichtigen Sie, dass das Jahr 2027 für Immobilienbesitzer im Vorfeld des Jahres 2028 ein strategisch entscheidendes Jahr sein kann.
  • Überprüfen Sie rechtzeitig die Struktur, in der Vermögen und Immobilien gehalten werden (privat oder über eine GmbH).

Fazit

Box 3 bleibt vorerst ein Übergangssystem mit rechtlichen Unsicherheiten. Zugleich wird immer deutlicher, wie das endgültige System aussehen wird. Insbesondere für Immobilieninvestoren und Eigentümer von Ferienwohnungen kann der Übergang zum neuen System ab 2028 erhebliche steuerliche Auswirkungen haben.

NeD Tax unterstützt vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Investoren dabei, in dieser Übergangsphase fundierte Entscheidungen zu treffen. Für eine persönliche Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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