Der Einkommensbesteuerung in den Niederlanden unterliegen natürliche Personen. Natürliche Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden, (unbeschränkt Steuerpflichtige), sind mit ihrem Welteinkommen, Steuerausländer (beschränkte Steuerpflichtige) nur mit bestimmten Einkünften in den Niederlanden der Besteuerung zu unterwerfen.
Besteuerung von Steuerausländern (beschränkt Steuerpflichtigen)
Beschränkt steuerpflichtige Personen werden nur mit bestimmten Einkommensarten besteuert, z.B. Gehalt für die in den Niederlanden ausgeübte(n) unselbständige(n) Tätigkeit(en), Gewinne aus einer Betriebsstätte in den Niederlanden, Einkünfte aus niederländischen Immobilien, Einkommen aus wesentlichen Beteiligungen. Für einige Einkommensarten wird die Besteuerung nach nationalem Recht beschränkt durch Doppelbesteuerungsabkommen.
Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen und Freibeträge der Box 3 werden beschränkt Steuerpflichtigen im allgemeinen nicht gewährt.
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