Der Online-Handel auf Plattformen wie Amazon und Vinted ist allgegenwärtig: Artikel werden durch Dropshipping verkauft und von einem Land in ein anderes transportiert, oft ohne direktes Engagement des ursprünglichen Verkäufers. Auch der Verkauf aus einem eigenen Bestand an Secondhand-Artikeln wie Kleidung oder Spielzeug ist weit verbreitet. In diesem Zusammenhang spielt die EU-Richtlinie DAC7, die die bestehende europäische Richtlinie 2011/16/EU ergänzt, eine zentrale Rolle. Sie zielt auf eine verbesserte Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen ab. Doch was bedeutet DAC7 genau für Sie?
Was ist DAC7?
Die europäische Richtlinie DAC7 wurde in den Niederlanden mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenaustauschrichtlinie Digitale Plattformwirtschaft“ umgesetzt. DAC7 führt die Verpflichtung für Plattformbetreiber ein, Informationen über Verkäufer, die auf ihrer digitalen Plattform tätig sind, zu erfassen, zu überprüfen und an die Finanzbehörden weiterzuleiten. Dazu gehören Informationen über die Tätigkeiten von Verkäufern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, der persönlichen Erbringung von Dienstleistungen und der Vermietung von Immobilien und Verkehrsmitteln. Folglich müssen Plattformbetreiber Informationen über Verkäufer, die ihre digitale Plattform nutzen, einschließlich ihrer Einkünfte, an die Steuerverwaltungen melden. Die Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten tauschen diese Berichte automatisch aus. Diese Transparenz in Bezug auf die erzielten Einkünfte kann zu steuerlichen Konsequenzen für die Verkäufer führen.
Es könnte also sein, dass eine EU-Steuerbehörde auf der Grundlage dieser Meldungen zu dem Schluss kommt, dass der Verkauf über eine Plattform zu einer Einnahmequelle für den Verkäufer führt, so dass Steuern fällig werden können. Für bereits registrierte Unternehmer bedeutet dies auch, dass die Daten aus den Meldungen mit ihren Buchhaltungsunterlagen und Steuererklärungen abgeglichen werden können. Dabei kann eine Nichtübereinstimmung zu zusätzlichen Steuerzahlungen führen.
Warum ist DAC7 wichtig?
Grundsätzlich sind Plattformbetreiber seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Informationen über die Verkäufer auf ihrer digitalen Plattform zu dokumentieren und diese jährlich an die Steuerbehörden zu melden. Die DAC7-Richtlinie ist wichtig, weil sie für mehr Steuertransparenz in der digitalen Wirtschaft sorgt. Mit der stetig wachsenden grenzüberschreitenden digitalen Plattformwirtschaft ist die Transparenz der über digitale Plattformen abgewickelten Tätigkeiten geringer geworden. Dies erhöht das Risiko, dass Verkäufer die über digitale Plattformen erzielten Einkünfte in ihren Steuererklärungen nicht (vollständig) angeben, was unter anderem zu einem unlauteren Wettbewerb mit traditionellen Unternehmen führt.
Um einen besseren Einblick und mehr Transparenz zu erhalten, wurde eine einheitliche Meldepflicht eingeführt. Durch diese Meldungen werden Informationen über Verkäufer, die digitale Plattformen nutzen, an die EU-Steuerbehörden übermittelt. Im Übrigen sind sich die Verkäufer manchmal nicht einmal der Tatsache bewusst, dass beim Verkauf über digitale Plattformen eine Einnahmequelle vorhanden sein kann, die zu einem steuerpflichtigen Ergebnis aus sonstigen Tätigkeiten oder einem Gewinn aus einem Unternehmen führen könnte. In Bezug auf die Steuern sind dies insbesondere die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
Empfehlungen im Umgang mit DAC7
DAC7 führt zu einer einheitlichen Meldepflicht für Plattformbetreiber. Auf die Plattformbetreiber kommt also einiges an Arbeit zu, da sie ihren Verpflichtungen nach DAC7 nachkommen müssen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen kann übrigens zu Geldstrafen führen.
Auch für die Verkäufer stellt diese Meldepflicht eine Herausforderung dar. Für sie wäre es empfehlenswert, ihre Verkäufe auf digitalen Plattformen im Hinblick auf die möglichen steuerlichen Auswirkungen genauer zu analysieren bzw. überprüfen zu lassen.
Möchten Sie sich eine genaue Übersicht über die Auswirkungen von DAC7 auf Ihren Online-Shop oder Ihre Online-Plattform verschaffen? Dann kontaktieren Sie uns, einer unserer erfahrenen Berater hilft Ihnen gerne weiter.