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Betriebsrat Niederlande: Ab wann ist ein Betriebsrat Pflicht für eine deutsche GmbH mit Mitarbeitern in den Niederlanden?

Immer mehr deutsche Unternehmen sind auf dem niederländischen Markt tätig. Aber wie sieht es mit der Verpflichtung zur Einrichtung eines Betriebsrats aus, wenn Sie als Unternehmer eine deutsche GmbH mit Mitarbeitern in den Niederlanden betreiben? In diesem Beitrag erklären wir, wann das niederländische Betriebsverfassungsgesetz (Wet op de ondernemingsraden oder „WOR“) gilt, welche Situationen zu einer Betriebsratspflicht führen, und geben praktische Tipps für KMU. 

Sonstige Beiträge zum Thema Arbeitsrecht Niederlande (Holland) finden Sie auf unserer Themaseite.

Ab wann ist ein Betriebsrat Pflicht in den Niederlanden?  

Gemäß dem niederländischen Betriebsverfassungsgesetz ist jedes Unternehmen in den Niederlanden mit 50 oder mehr Mitarbeitern verpflichtet, einen Betriebsrat („Ondernemingsraad“) einzurichten. Dies gilt für alle Unternehmen, die eine Niederlassung in den Niederlanden unterhalten, unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrem Herkunftsland. Also auch für eine deutsche GmbH, die eine Niederlassung in den Niederlanden betreibt. 

Wichtig ist dabei, dass die Anzahl der strukturell beschäftigten Personen herangezogen wird und nicht die Anzahl der Vollzeitäquivalente (FTE). Auch Zeitarbeitskräfte (nach 15 Monaten), Aushilfskräfte und befristete Mitarbeiter werden mitgezählt. Achtung: Die Rechtsform des Unternehmens, wie GmbH, BV oder NV, oder das Arbeitsrecht (niederländisches oder deutsches) sind nicht entscheidend. 

Was ist laut dem niederländischen Betriebsverfassungsgesetz ein „Unternehmen“?

Das niederländische Betriebsverfassungsgesetz „WOR“ berücksichtigt nicht die rechtliche Struktur, sondern die tatsächliche Organisation in den Niederlanden. Dabei sind drei Kriterien entscheidend für die Frage, ob es sich um ein „Unternehmen” handelt:  

  1. Organisatorische Selbstständigkeit: Gibt es ein zusammenhängendes Team mit eigener Leitung, eigenen Prozessen und eigenen Mitteln in den Niederlanden 
  1. Nachhaltige Präsenz: Sind die Unternehmensaktivitäten struktureller und nicht vorübergehender Natur 
  1. Externe Selbstständigkeit: Tritt die niederländische Einheit selbstständig nach außen auf, beispielsweise mit einem eigenen Namen, eigenen Verträgen oder einem eigenen Ansprechpartner? 

Erfüllt Ihre GmbH in den Niederlanden diese drei Kriterien, wird sie als „Unternehmen“ angesehen und es gilt das niederländische Betriebsverfassungsgesetz. 

Es gibt grob gesagt drei häufige Szenarien, in denen eine deutsche GmbH in den Niederlanden tätig ist: 

Szenario 1: GmbH mit einer niederländischen BV als Tochtergesellschaft 

Im ersten Szenario gründet die GmbH eine niederländische BV, in der die Mitarbeiter beschäftigt sind. In diesem Fall obliegt die Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrats der BV und nicht der GmbH. Sobald die BV fünfzig oder mehr Mitarbeiter hat, ist die Einrichtung eines Betriebsrats obligatorisch. Es ist also wichtig, die Personalverwaltung einwandfrei zu organisieren und darauf zu achten, wann die Grenze von fünfzig Mitarbeitern überschritten wird. 

Szenario 2: GmbH mit einer Betriebsstätte (Filiale, Büro) in den Niederlanden

Im zweiten Szenario hat die GmbH eine Betriebsstätte oder ständige Niederlassung in den Niederlanden, beispielsweise eine Filiale oder ein Büro, mit eigenem Personal. Diese Niederlassung gilt als Unternehmen im Sinne des niederländischen Betriebsverfassungsgesetzes. Auch hier gilt, dass bei fünfzig oder mehr Mitarbeitern ein Betriebsrat vorgeschrieben ist, selbst wenn die Arbeitsverträge deutschem Recht unterliegen. Tipp: Registrieren Sie Ihre Niederlassung bei der niederländischen Handelskammer und beobachten Sie die Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter. Und erwägen Sie die Einrichtung einer Personalvertretung bei zehn bis neunundvierzig Mitarbeitern. 

Szenario 3: GmbH mit ausschließlich einzelnen Mitarbeitern in den Niederlanden (ohne Niederlassung)

Das dritte Szenario betrifft eine GmbH, die nur einzelne Mitarbeiter in den Niederlanden hat, ohne Büro, Niederlassung oder zentrale Leitung. In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Unternehmen im Sinne des niederländischen Betriebsverfassungsgesetzes und es besteht somit keine Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrats, selbst wenn mehr als fünfzig Mitarbeiter beschäftigt sind. Nur wenn diese Mitarbeiter als eine organisatorische Einheit agieren – beispielsweise mit einem lokalen Manager oder in einer Teamstruktur – kann dennoch eine Betriebsratspflicht entstehen. Wenn Sie mit verschiedenen Heimarbeitern oder Selbstständigen arbeiten, ist es wichtig, zu verhindern, dass unbewusst bzw. ungewollt eine faktische organisatorische Einheit entsteht. 

Gründung einer niederländischen B.V.

Für ausländische Unternehmen, die strukturell in den Niederlanden tätig sind, kann die Gründung einer niederländischen B.V. (Besloten Vennootschap, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) viele Vorteile bieten:  

  • Klarheit über die Mitbestimmung: Das WOR gilt unmittelbar und vollständig für eine niederländische B.V. Die Frage, ob und wann ein Betriebsrat vorgeschrieben ist, lässt sich einfacher beantworten und organisieren. 
  • Rechtlicher Schutz: Die B.V. ist eine eigenständige juristische Person, wodurch die Haftung auf das niederländische Unternehmen beschränkt bleibt. Dies verringert die Risiken für die deutsche Muttergesellschaft. 
  • Professionelles Image: Eine niederländische B.V. wird von niederländischen Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern oft als zuverlässiger und professioneller angesehen. Außerdem ist es einfacher, Bankkonten zu eröffnen, Verträge abzuschließen und Personal einzustellen. 
  • Praktische Vorteile: Einfachere Personalverwaltung und Lohnbuchhaltung sowie Zugang zu niederländischen Subventionen und Regelungen für Unternehmer. 

Die Gründung einer niederländischen B.V. macht nicht nur die Mitbestimmung und die Pflicht zur Einrichtung eines Betriebsrats übersichtlicher, sondern bietet auch steuerliche, rechtliche und praktische Vorteile. Ziehen Sie als KMU diesen Schritt in Betracht, wenn Sie als ausländischer Unternehmer ernsthaft und nachhaltig auf dem niederländischen Markt tätig sein möchten. 

Steuerliche Aspekte: Betriebsstätte und Steuerpflicht

Eine Betriebsstätte (z. B. ein Büro oder eine Niederlassung) in den Niederlanden hat nicht nur Auswirkungen auf die Betriebsratspflicht, sondern auch auf die Steuerpflicht (Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer). Lassen Sie sich deswegen immer von einem Steuerberater beraten, wenn Sie die Gründung einer Niederlassung in Betracht ziehen. 

Praktische Tipps für KMU-Unternehmer

  • Behalten Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter im Blick: Führen Sie systematisch Buch darüber, wie viele Personen in den Niederlanden beschäftigt sind, einschließlich Zeitarbeitskräfte und Aushilfskräfte. 
  • Überprüfen Sie die Organisationsform: Haben Sie eine Niederlassung, ein Büro oder ein Team in den Niederlanden? Dann kann das niederländische Betriebsverfassungsgeset gelten. 
  • Seien Sie auf Mitbestimmung vorbereitet: Auch bei weniger als 50 Mitarbeitern kann eine Personalvertretung vorgeschrieben sein, wenn die Mehrheit der Belegschaft dies verlangt. 
  • Halten Sie Vereinbarungen fest: Arbeiten Sie mit klar formulierten Arbeitsverträgen und legen Sie fest, welchem nationalen Recht diese unterliegen. Beachten Sie jedoch, dass dies für eine eventuelle Pflicht einen Betriebsrat einzurichten, nicht entscheidend ist. 
  • Lassen Sie sich rechtzeitig beraten: Sind Sie sich nicht sicher, ob das niederländische Betriebsverfassungsgesetz “WOR” auf Ihre Situation zutrifft? Wenden Sie sich an einen juristischen Fachberater. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie zum Beispiel auch auf der Website des Sozial- und Wirtschaftsrates der Niederlande SER. 

Fazit 

Eine deutsche GmbH mit Mitarbeitern in den Niederlanden kann unter das niederländische Betriebsverfassungsgesetz „WOR“ fallen und verpflichtet sein, einen Betriebsrat einzurichten, abhängig von der tatsächlichen Organisation und der Anzahl der Mitarbeiter. Die Rechtsform oder das Arbeitsrecht sind nicht entscheidend, sondern die Praxis zählt. Als KMU-Unternehmer sollten Sie sich rechtzeitig einen Überblick über Ihre Personalstruktur und Organisationsform verschaffen, um Überraschungen zu vermeiden. Die Fachberater von NeD Tax unterstützen Sie gerne bei der Prüfung Ihres Sachverhaltes. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, werden wir uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. 

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