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Verpfändungsverbot Niederlande zum 1. Juli 2025 aufgehoben: Bessere Kreditmöglichkeiten für KMU

Angenommen, Sie haben ein Unternehmen in den Niederlanden und gerade einen attraktiven Auftrag von einem Kunden erhalten. Der Auftrag ist Ihnen wichtig: Ihr Unternehmen erzielt mehr Umsatz, Ihr Firmenname wird bekannter und das eröffnet Ihnen neue Chancen. Der Auftraggeber ist nämlich ein großer Akteur in Ihrer Branche. So groß, dass es wenig Spielraum gibt, um über die Bedingungen des Auftraggebers zu verhandeln. An sich kein Problem. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Auftraggebers enthalten die üblichen Bedingungen: Zahlungsziel 30 Tage und Rechnungsstellung nach Abschluss des Quartals. Aber es gibt einen Haken: In den niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch ein Verpfändungsverbot enthalten. Was bedeutet dieses Verbot genau und welche Auswirkungen hat es auf Ihre Kreditmöglichkeiten?

Verpfändungsverbot bei Forderungen: Einschränkung für KMU

Viele Unternehmer sind sich der Folgen eines Verbots der Abtretung oder Verpfändung von Forderungen nicht bewusst. Kurz gesagt bedeutet dies, dass Forderungen gegenüber einem Auftraggeber (Schuldner) nicht als Sicherheit für etwas anderes (Verpfändung von Forderungen) verwendet werden dürfen, beispielsweise um eine Finanzierung zu erhalten. Der Auftragnehmer (Gläubiger) darf die Forderungen beispielsweise auch nicht an eine Factoringgesellschaft übertragen, die das Inkasso- und Debitorenrisiko übernimmt.

Für diesen Großauftrag müssen Sie als Auftragnehmer die Materialien vierteljährlich beschaffen und vorfinanzieren. Zur Mitte des Auftrags wird das Betriebskapital jedoch knapp und Sie benötigen einen Kredit Ihrer Bank. Banken verlangen oft Sicherheiten, wie z. B. Forderungen gegenüber Kunden. Diese dürfen Sie jedoch aufgrund des Verbots der Abtretung oder Verpfändung von Forderungen nicht geben. Dies kann also zu Problemen führen, wenn Sie vorübergehend zusätzliche Finanzmittel benötigen.

Anreiz für KMU Niederlande: Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten

Seit dem 1. Juli 2025 ist in den Niederlanden das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt darf die Übertragbarkeit oder Verpfändbarkeit einer Forderung, die aus der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes stammt, nicht mehr ausgeschlossen werden. Wird eine solche Bestimmung dennoch vereinbart, ist sie durch das neue Gesetz automatisch ungültig. Das Verbot bezieht sich also auf Forderungen von Auftragnehmern (Gläubigern) aus der Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes gegenüber einem Auftraggeber (Schuldner). Dieser Auftraggeber kann ein Verbraucher oder ein Unternehmen sein.

Es wird erwartet, dass dieses neue Gesetz kleine und mittlere Unternehmen bei der Kreditvergabe fördern wird. Oft sind KMU auf die Übertragung oder Verpfändung ihrer Forderungen angewiesen, um sich Betriebskapital zu beschaffen. Das neue Gesetz wird die Liquiditätslage vieler niederländischen KMU erheblich verbessern.

Das Gesetz sieht jedoch einige Ausnahmen vor. So gilt das Verbot nicht für Geldforderungen aus Giro- oder Sparkonten oder aus Kredit- oder Darlehensverträgen, an denen auf der Seite des Kreditgebers mehrere Parteien beteiligt sind. Darüber hinaus gilt es auch nicht für Geldforderungen von oder an eine Clearingstelle (eine Art Zwischenhändler im Börsenhandel) und für Gelder auf einem gesperrten Konto im Rahmen der Kettenhaftung.

Handeln Sie jetzt: Überprüfen Sie niederländische Verträge und AGBs auf ein Verpfändungsverbot

Unabhängig davon, ob Sie Auftraggeber (Schuldner) oder Auftragnehmer (Gläubiger) sind, überprüfen Sie die Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Geschäftspartner. Wenn darin ein solches Verpfändungsverbot enthalten ist, gilt es automatisch nicht mehr. Die Übergangsfrist beträgt drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

Die Aufhebung des Verbots der Übertragung oder Verpfändung von Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für den Auftragnehmer möglicherweise mehr Kreditraum schaffen. Dies ist jedoch keine Garantie, da Kreditgeber diese Entscheidung oft von mehreren Faktoren abhängig machen. Für einen Auftraggeber kann dies ein guter Zeitpunkt sein, um zu prüfen, was mit einer solchen Klausel bezweckt wird und welche Folgen die Aufhebung des Verbots hat.

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